Nach Abschluss des Gutachtens und der Regulierung des Schadens durch die Versicherung hat der Geschädigte Anspruch auf eine Entschädigung für den Nutzungsausfall. Während der Reparaturphase, in der das Fahrzeug nicht genutzt werden kann, steht ihm entweder ein Ersatzwagen/Mietwagen zur Verfügung, oder er kann sich eine Nutzungsausfallentschädigung auszahlen lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass tatsächlich eine Reparatur des Fahrzeugs erfolgt ist und dies durch eine Reparaturbestätigung bestätigt wird. Die Rechnung der Werkstatt kann dabei als Reparaturbestätigung dienen. Falls diese nicht vorhanden ist, kann der KFZ-Sachverständige, der mit der Gutachtenerstellung betraut ist, hinzugezogen werden. Er überprüft die Qualität der Reparatur und stellt bei positivem Befund eine Reparaturbestätigung aus. Als dritte Option kann der Geschädigte nach erfolgter Reparatur Fotos vom reparierten Zustand machen, während er eine aktuelle Tageszeitung gut sichtbar ins Bild hält.
Für eine umfassende Wertermittlung Ihres Fahrzeugs empfehlen wir eine Zeitwertermittlung durch einen unserer erfahrenen KFZ-Sachverständigen. Insbesondere nach einem Unfall ist die Bestimmung des Restwerts entscheidend, wofür unser Sachverständiger eine präzise Bewertung vornehmen kann. Ein solches Gutachten ist nicht nur bei anstehendem Kauf oder Verkauf Ihres Fahrzeugs relevant, sondern auch nach einem Unfall, um eine genaue Wertermittlung zu ermöglichen.
Zudem bieten wir auch ein Leasing-Gutachten an. Diese Gutachten helfen Ihnen dabei, kleine Schäden an Ihrem Fahrzeug vor dem Rückgabetermin zu identifizieren und zu beheben, um potenziellen unberechtigten Forderungen seitens des Autohändlers vorzubeugen.
Für eine ausschließliche Versicherungseinstufung empfehle ich eine Kurzbewertung, bei der eine äußerliche Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs mit Überprüfung auf optische Originalität sowie eine Identitätsprüfung durchgeführt wird. Dies beinhaltet die Ermittlung der Zustandsnote und des Fahrzeugwerts. Das Gutachten beschreibt das Fahrzeug neben den technischen Daten auch in Bezug auf seinen Zustand. Eine Lichtbildanlage, die Teil des Kurzgutachtens ist, dokumentiert die getroffenen Feststellungen.
Es wird empfohlen, eine Kurzbewertung alle 2–3 Jahre durchzuführen, um eine regelmäßige Anpassung des Versicherungswerts zu gewährleisten. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Kurzbewertung ausschließlich der Versicherungseinstufung dient und keine geeignete Grundlage für den Kauf oder Verkauf eines Klassikers darstellt.